Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer seinen Beruf aus Gründen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, der kann auf einen anderen Beruf verwiesen werden.
Seit 01.01.2001 gibt es keine Leistungen mehr für Personen unter 40 Jahren - kein Geld mehr vom Staat, wenn der Betroffene einer anderen Tätigkeit nachgehen kann.
Es spielt dabei keine Rolle mehr, ob es sich nun um einen "minderen" Beruf handelt. Auch Betroffene die schon 40 jahre alt waren, haben Einbußen hinzunehmen, und zwar in der Höhe der Rente. Sie erhalten etwa ein 1/4 weniger als vorher.
Im Jahre 1998 erhielt ein betroffener Mann etwa 1.200 DM Berufsunfähigkeitsrente. An die Stelle der Berufsunfähigkeits-Rente tritt nun die Erwerbsminderungs-Rente.
Nur wer weniger als 3 Stunden tägliche Arbeit verrichten kann, erhält die volle Rente.
Die halbe Rente erhält der, der weniger als 6 Stunden arbeiten kann.
In vielen Magazinen lese ich die Empfehlung, eine Berufsunfähigkeits-Rente entweder
- als selbständigen Vertrag, oder als
- Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung abzuschließen.
Ich bin da anderer Meinung. Es kommt aber auf die persönliche Situation des Betroffenen an. Bei dem
- selbständigen Vertrag und der
- Koppelung an eine Risikolebensversicherung
darf man nicht vergessen, dass spätestens mit dem Ablauf der Versicherung die Zahlung ausbleibt.
Bei der von mir empfohlenen kapitalgebundenen Versicherung (Renten- oder Leben) ist zum planmäßigen Ablauf die Auszahlung der vereinbarten Leistung fällig, da bei Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente die Beiträge der Kapitalversicherung von der Versicherung getragen werden (Beitragsfreistellung). Mit 65 kommt dann die Versicherung zur Auszahlung, egal , ob eine Berufunfähigkeit eingetreten ist. Meist gibt es dann noch einen Bonus, wenn die BU-Rente nicht benötigt wurde.
Leider ist in der Bevölkerung der Begriff der Berufsunfähigkeit als feststehende Leistungsbeschreibung verankert. Es ist jedoch sehr komplex und kompliziert.
Über 200 Einzelfragen
ergeben das Leistungkriterium der einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Ein Beispiel:
Bei einigen Gesellschaften heißt es in den Bedingungen:
"Als berufsunfähig gilt, wer seinen erlernten oder ausgeübten Beruf voraussichtlich dauernd nicht mehr ausüben kann."
Lesen Sie diesen Satz so oft wie möglich durch, damit Sie diesen verinnerlichen. Eigentlich ist diese Aussage schon recht schwammig.
Der Gesetzgeber (ein OLG) hat hier schon Abhilfe geschaffen!
"Voraussichtlich dauernd"
ist klar, per Gerichtsentscheid, auf 3 Jahre maximiert.
Wenn der Arzt also bescheinigt, dass Sie voraussichtlich 4 Jahre Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind Sie berufsunfähig. Ich arbeite nur mit Gesellschaften, die folgenden Wortlaut bedingungsgemäß versichern:
"Voraussichtlich 6 Monate..."
Ein Beispiel von vielen, woran Sie erkennen, dass der Begriff der Berufsunfähigkeit für jede Versicherung anders definiert wird.
Als Versicherungslaie können Sie fast unmöglich alle Unterschiede herausfiltern. Ich bediene mich einer Software, welche durch eine öffentliche Ausschreibung des
getragen wird. Hierbei geht es um einen Vergleich von Leistungsfragen der Berufsunfähigkeit welche nach wissenschaftlichen Methoden in Zusammenarbeit mit:
- der Universität Ulm (Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften)
- gerichtlich zugelassenen Beratern
- Sachverständigen
- Versicherungsmaklern
- weiteren Fachleuten
- vielen Experten der Versicherungsgesellschaften
selbst erarbeitet werden.
Hieraus entwickelte sich die "Individualvereinbarung", welche als Bestandteil zum Versicherungsvertrag gilt. Das "Kleingedruckte" ist damit ausgehebelt.
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurden " A L L E " bekannten Versicherungsunternehmen (VU) zum Teil mehrfach benachrichtigt.
Etwa 1/4 aller VU beteiligte sich regelmäßig an der Ausschreibung, wobei die Veröffentlichung nicht immer erlaubt wurde (warum wohl nicht ??). Die Ausschreibung selbst ist für viele VU problematisch, um es vorsichtig auszudrücken. Einige Gründe:
- Es gilt derzeit 50 Seiten (ja 50!!) einer sehr präzisen Ausschreibung zu beantworten.
- Die Beantwortung kann vielfach nur durch die "Entscheider" erfolgen (Leiter der Leistungsabteilung, Aktuar, Juristen)
- Die Fragen erfolgen aus der Sicht eines einzelnen Versicherungsnehmers (VN) also z.B. aus Ihrer Sicht
- Im Gegensatz zu Highlights oder Ratings ist unsere Individualvereinbarung (IV) rechtsverbindlich denn:
die hier veröffentlichten Ergebnisse werden Bestandteil der Police. In jedem Aufnahmeantrag einer Versicherung finden Sie ein Feld mit der Frage:
besondere Vereinbarungen ??
Das ist bei mir mit ja zu beantworten, die "IV" ist quasi Beratungsprotokoll mit allen Leistungsaussagen und kann vor Gericht verwendet werden. Es gibt eine große Rechtssicherheit im Vertrag, und in der Beratung. Die "IV" ist bewußt kein Rating. Es handelt sich vielmehr um eine rechtsverbindliche Qualität der Aussagen, bei denen ".......auch unkundige Verwender im Schadensfall weitestgehend streitfrei Ersatz verlangen können". Was nutzt Ihnen die billigste (?) BU, wenn im Schadensfall nicht geleistet wird ? Was nutzt Ihnen eine 5-Sterne-BU, wenn die Leistungsaussagen schwammig ausgelegt sind, und der Versicherer sich hinter den unklaren Bedingungen versteckt ? Von einem großen Versicherer liegt ein Schreiben vor, in dem erklärt wird, das die "IV" nicht anerkannt werden kann, weil dadurch
"unkalkulierbare Risiken"
für das Unternehmen bestehen. Beurteilen sie selbst, was Sie als Kunde von solch einer Aussage zu halten haben.
Sachverständige verwenden die in der "IV" gefundenen und dargestellten Fragen und Definitionen seit 1999 in Leistungs- und Haftungsprozessen vor Gericht. Sogenannte "Ratings" werden vor Gericht in Leistungsprozessen gegen den Versicherer nach unserer Kenntnis nicht anerkannt, wohl aber in Haftungsprozessen gegen den Berater.
Sie erhalten von uns eine etwa 20-Seitige Muster-IV gegen eine geringe Gebühr.
Letzter wichtiger Hinweis:
Die dargestellten Leistungen der "IV" basieren auf Angaben der Gesellschaften. Im Gegensatz zum Rating ist die Bewertung durch Dritte UNMÖGLICH ! Wie schon im obigen Teil erwähnt, haben alle bekannten Gesellschaften eine Ausschreibung erhalten. Alle 2-4 Monate wird die Software (CD-Rom mit allen Leistungskriterien) aktualisiert. Es gibt zur Zeit "nur" 12 Gesellschaften, die die "IV" anerkennen.