Betriebliche Versorgung
Die betriebliche Altersversorgung unterscheidet sich in ihren Durchführungswegen.
Seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeldumwandlung (§1a Betr. AVG). Die Wahl des Durchführungsweges liegt
zunächst beim Arbeitgeber.
Durch eine Entgeldumwandlung sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeiträge. Somit haben Sie oftmals nur einen Eigenaufwand von 40-60% für Ihre Altersversorgung.
Wir sprechen mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeiten durch.