Möglichkeit 1
Zahnarzt, Sehhilfen, Heilpraktiker, Auslandskranken-
- Zahn-Behandlung, -Ersatz und Kieferorthopädie 50% Kostenerstattung, zusammen mit der Vorleistung höchstens 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages*.
- Heilmittel (Massagen, Fango, Bäder usw.) 100% Erstattung der verbleibenden Kosten.
- Sehhilfen (Brillen einschl. Gläser und Kontaktlinsen) 80% Erstattung der verbleibenden Kosten, bis zu € 150 pro Versicherungsjahr.
Bei Rechnungspositionen ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse
- Zahn-Behandlung, -Ersatz und Kieferorthopädie 50% Kostenerstattung des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages*.
- Krankheitskosten bei Auslandsreisen Erstattung für die ersten 42 Tage jeder Auslandsreise einschl. Krankenrücktransport.
- Heilpraktiker 50% Erstattung der verbleibenden Kosten, bis zu € 250,00 pro Versicherungsjahr.
* Die Leistungen sind insgesamt im 1. Jahr ab Versicherungsbeginn auf € 300,00 und im 2. Jahr auf € 600,00 begrenzt. Ab dem 3. Jahr bzw. bei Unfall entfällt die Begrenzung Beitragsbeispiele
- 29 Jahre: Mann 31,90 € - Frau 38,70 €
- 39 Jahre: Mann 37,15 € - Frau 41,45 €
- 49 Jahre: Mann 41,05 € - Frau 45,65 €