Möglichkeit 1

Zahnarzt, Sehhilfen, Heilpraktiker, Auslandskranken-

  • Zahn-Behandlung, -Ersatz und Kieferorthopädie 50% Kostenerstattung, zusammen mit der Vorleistung höchstens 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages*.
  • Heilmittel (Massagen, Fango, Bäder usw.) 100% Erstattung der verbleibenden Kosten.
  • Sehhilfen (Brillen einschl. Gläser und Kontaktlinsen) 80% Erstattung der verbleibenden Kosten, bis zu € 150 pro Versicherungsjahr.

Bei Rechnungspositionen ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse

  • Zahn-Behandlung, -Ersatz und Kieferorthopädie 50% Kostenerstattung des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages*.
  • Krankheitskosten bei Auslandsreisen Erstattung für die ersten 42 Tage jeder Auslandsreise einschl. Krankenrücktransport.
  • Heilpraktiker 50% Erstattung der verbleibenden Kosten, bis zu € 250,00 pro Versicherungsjahr.

* Die Leistungen sind insgesamt im 1. Jahr ab Versicherungsbeginn auf € 300,00 und im 2. Jahr auf € 600,00 begrenzt. Ab dem 3. Jahr bzw. bei Unfall entfällt die Begrenzung Beitragsbeispiele

  • 29 Jahre: Mann 31,90 € - Frau 38,70 €
  • 39 Jahre: Mann 37,15 € - Frau 41,45 €
  • 49 Jahre: Mann 41,05 € - Frau 45,65 €